Lohnbuchhaltung in Wiesbaden

Aufgaben und Pflichten der Lohnbuchhaltung

Schon Gründer sollten sich mit der Lohnbuchhaltung beschäftigen. Sobald Sie planen den ersten Mitarbeiter einzustellen, sollten Sie über die Meldepflichten, die Zahlungsabwickung und weitere Formalitäten bescheid wissen. In der Lohnbuchhaltung vereinen wir diese Themen durch eine umfassenden Betreuung.

Lohnbuchhaltung: Komplette Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen (auch Baulohn)

Steuerberater Michael Krössner und sein Team unterstützen Sie in allen Bereichen der Lohnabrechnung:

  • Beratung in lohnsteuerlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragen

  • auf Wunsch die Einrichtung einer Lohnbuchhaltung

  • Die Pflichtmeldungen als Arbeitgeber
    (Abhängig von der Anstellungsart als Arbeiter, Angestellte/r oder geringfügig Beschäftigte/r müssen an unterschiedliche Behörden Meldungen gemacht werden.)
    • Lohnsteuer
    • Krankenkasse
    • Berufsgenossenschaft, u.ä.
    • Jahresabschlußmeldungen

  • Erstellen der Entgeltabrechnungen: Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen (auch Baulohn) inklusive der damit verbundenen Abgaben und Nebenkosten

  • Stammdatenpflege
    • Anlegen von Personalakten
    • Lohnunterlagen

  • Vertretung bei Prüfungen durch Rentenversicherungsträger

  • Vertretung bei Prüfungen durch Finanzämter

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können die Lohnbuchhaltung in der Regel problemlos auslagern: in Teilen oder komplett hängt dabei oft von den eigenen Kapazitäten ab. Ihr Steuerberater Michael Krössner wird Sie mit seinem Team tatkräftig unterstützen und darauf achten, dass Sie alle Dokumentations- und Meldepflichten erfüllen.